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Stadionordnung

Stadionordnung des AH Stadions


Ansprechpartner: Tobias Wachholz


 
§ 1 – Zweckbestimmung – Geltungsbereich

1. Die Stadionordnung dient der geregelten Benutzung und der Verkehrssicherheit im Bereich des Stadions.
2. Die Stadionordnung gilt für die umfriedeten Versammlungsstätten und Anlagen im Stadion.

§ 2 – Widmung

1. Das Stadion dient vornehmlich der Durchführung von Sportveranstaltungen. Darüber hinaus können Veranstaltungen nichtsportlicher Art zugelassen werden (wie z.B. Konzertveranstaltungen).
2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Anlagen des Stadions besteht nicht.
3. Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung des Stadions richten sich nach bürgerlichem Recht.
4. Über die Überlassung entscheidet SV Blau-Weiß Kreblitz 08 e.V. .

§ 3 – Aufenthalt

1. In dem für eine Veranstaltung jeweils bestimmten Bereich des Stadions dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis (z.B. Ehrenkarte, Arbeitskarte) mit sich führen oder Ihre Aufenthaltsberechtigung auf andere Art nachweisen können. Kinder bis 14 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung eines Erwachsenen.
2. Eintrittskarten und/oder Berechtigungsausweise sind auf Verlangen dem Ordnungsdienst sowie der Polizei vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. Inhaber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, den zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
3. Stadionbesucher haben den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen. Aus Sicherheitsgründen sowie zur Abwehr von Gefahren sind die Stadionbesucher auf Anweisung des Ordnerdienstes oder der Polizei verpflichtet, einen anderen als auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einzunehmen. Dies gilt insbesondere für Zuschauer der Gastvereine, die trotz gültiger Eintrittskarte, keinen Zutritt für den Bereich Heimfansektor erhalten. Bei ausverkauften Veranstaltungen ist der Ordnungsdienst angewiesen den Zutritt des Gastfans ins Stadion zu untersagen.
4. Für den Aufenthalt im Stadion an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von SV Blau-Weiß 08 Kreblitz e.V. getroffenen Anordnungen.
5. Im Geltungsbereich der Stadionordnung darf sich nicht aufhalten, wer alkoholisiert ist, gefährliche oder gemäß § 7 der Stadionordnung verbotene Gegenstände bei sich führt oder die Absicht hat, die Sicherheit zu gefährden.

§ 4 – Kontrolle durch den Ordnerdienst

1. Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der Stadionanlage sowie an Kontrollstellen dem Orderdienst seine Eintrittskarte bzw. seinen Berechtigungsausweis vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
2. Der Ordnerdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend zu überprüfen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführens von Waffen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern oder aus dem Geltungsbereich der Stadionordnung zu verweisen.
4. Dasselbe gilt für Personen, gegen die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Stadionverbot besteht. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

§ 5 – Verhalten im Stadion

1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt. wird.
2. Die Besucher haben den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, des Stadionsprechers, der Polizei, der Feuerwehr sowie der Ordnungsbehörden Folge zu leisten.
3. Die als Auf- und Abgänge, Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sowie als Sicherheitslaufzonen gekennzeichneten Zonen sind für den Bestimmungsmäßigen Zweck freizuhalten.

§ 6 – Verbote

1. Die Straße „Am Sportplatz“ ist der Heimfanbereich im AH Stadion. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu verweilen. Der Ordnungsdienst ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind, oder durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich haben, aus diesem Bereich zu entfernen, wobei ihnen - soweit dies im Einzelfall möglich ist - ein anderer geeigneter Platz im AH Stadion zugewiesen werden kann. Ist das AH Stadion ausverkauft, wird der betreffende Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.

Es ist insbesondere untersagt:
a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen oder Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu überklettern.
b) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume) ohne Genehmigung des Veranstalters oder der Polizei zu betreten.
c) mit Gegenständen aller Art zu werfen.
d) ohne behördliche Genehmigung Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnische Gegenstände, Magnesiumfackeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer o.ä. abzubrennen oder abzuschießen.
e) sich ohne schriftliche Erlaubnis der zuständigen Stellen (z.B. Veranstalter, Stadioneigentümer, Ordnungsbehörde) gewerblich zu bestätigen, Zeitungen, Zeitschriften, Drucksachen, Werbeprospekte o.ä. zu verkaufen oder zu verteilen sowie Gegenstände zu lagern oder Sammlungen durchzuführen.
f) ohne vorherige Zustimmung mit SV Blau-Weiß 08 Kreblitz e.V. Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Fotos und Bilder, die von Zuschauern bei jedem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
g) Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
h) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.
i) Den Geltungsbereich dieser Ordnung ohne Erlaubnis mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder dort auf einer nicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen ausgewiesene Fläche zu parken.
j) 2,5 Stunden vor Spielbeginn nach Einlass der Teilnehmer innerhalb des Stadiongeländes – ohne Genehmigung des Stadioneigentümers – Kraftfahrzeuge einzusetzen.

§ 7 – verbotene Gegenstände

1. Das Mitführen, Bereithalten und Überlassen folgender Gegenstände ist untersagt:
a) Waffen jeder Art,
b) Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können,
c) Ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende fest, flüssige
der gasförmige Substanzen,
d) Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder
besonders hartem Material hergestellt sind,
e) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer,
f) Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, bengalischer Feuer und andere
pyrotechnische Gegenstände,
g) Wenn kein gültiger Fahnenpass des Stadioneigentümer gezeigt werden kann, Fahnen oder
Transparentstangen, die länger als 1,50 Meter sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm ist.
h) Mechanisch betriebene Lärminstrumente,
i) Alkoholische Getränke aller Art.
j) Werbende oder kommerzielle Gegenstände sowie politische oder religiöse Gegenstände aller Art, wie Banner, Schilder, Flugblätter ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter.
k) Geräte oder Anlagen die zum Aufnehmen von Bild und/oder Ton genutzt werden können.
l) Das Mitführen von Tieren ist untersagt ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter.
§ 8 – Alkoholisierte Personen

1. Werden im Geltungsbereich dieser Ordnung Personen angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Mitteln stehen, können sie aus diesem Bereich verwiesen werden.
2. Getränke im Stadionbereich dürfen nur in solchen Gefäßen / Behältnissen ausgegeben werden, die unzerbrechlich und die nicht als Wurfgeschosse geeignet sind.

§ 9 – Haftungsausschuss

1. Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
2. Unfälle oder Schäden sind dem Veranstalter trotzdem unverzüglich zu melden.

§ 10 – Zuwiderhandlungen

1- Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, so wird Anzeige erstattet.
2- Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Stadionordnung verstoßen, ohne Entschädigung aus dem Stadion verwiesen, den zukünftigen Ticketerwerb untersagt und mit einem Stadionverbot belegt werden.
3- Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann SV Blau-Weiß 08 Kreblitz e.V. eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 € verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt
4- Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und – soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht benötigt werden – nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.




Kreblitz den 01.01.2007
SV Blau-Weiß 08 Kreblitz e. V.

Publiziert am: Sonntag, 04. März 2007 (8416 mal gelesen)
Copyright © by Kreblitz

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