Die erste urkundliche Erwähnung von Kreblitz erfolgt am
3.5.1228. Sie geht aus einer Gerichtsverhandlung des Bischofs von Meißen im
Kloster Dobrilugk gegen Kreblitz hervor. Dabei wurde das Dorf durch den Pfarrer
Wasmud vertreten .Zu dieser Zeit wurde Kreblitz noch vom Kloster verwaltet.
Also von der Kirche Beherrscht. In der folgenden Zeit entwickelte sich das Dorf
zu einem Ritterschaftsdorf, das sich in dar Hand des niederen Adels befand.
Kreblitz wird in ersten Erwähnungen auch Craweltitz, wie auch Kiewlica genannt.
Es ist ein nur schwer zu deutender Name. Es wird vermutet, dass auch ein
Zusammenhang mit der Pflanze Kerbel vorhanden sein könnte. Es wird von einer
Kerbelflur berichtet. Aber es sind auch Hinweise auf polnischen und
schlesischen Einfluss vorhanden.Endgültig zu klaren ist die Entstehung des
Ortsnamen nicht.Nachdem der nieder Adel Teile von Kreblitz erworben
hatte,fanden sich bald auch erste bürgerliche Besitzer ein. Bereits zu dieser
Zeit ist die Anlage dos Ortes als Rechteckdorf zu erkennen.Sie wurde nicht
verändert aber erweitert .Diese Rechteckform deutet unwiderlegbar auf
slawischen Ursprung hin. Dieser slawische oder wendische Einfluss ist besonders
in den Flurnamen Wupke, Wutschke und Kettlinge erkennbar. Aber auch
Familien-Namen wie Wesenigk,Pötig oder Niepraschk weisen auf diesen Ursprung
hin. Der wendische Einfluss wird durch deutsche Besiedlung immer weiter zurück
gedrängt.
So belehnt der Landvogt Hans v.Polanz am 16.5.1417 die
Luckauer Bürgerschaft mit der Gerichtsbarkeit in Kreblitz. Dabei erscheint 6er
Name Moller.1543 werden die Kiekebusch durch den Landvogt von Schlick mit 5
Hufen in Kreblitz belehnt .Damit ist die Grundlage für das Lehngut gegeben.
Etwa um die gleiche Zeit,nämlich 1538,belehnt der Rat der Stadt Luckau durch
einen Ratsherren Tunkel die Familie Kuchler aus Luckau mit einem Besitz in
Kreblitz und macht sie abgabepflichtig. Die Angaben über die Entwicklung des
Dorfes sind weit reichend. Sie lassen ein langes Bestehen erkennen. Sie sind
aber keinesfalls der Nachweis, dass die Besiedlung erst um 1228 begonnen hat
.Frühzeitliche Funde lassen auf eine mehrtausendjährige Vergangenheit
schließen.So wurden bei Grabungen eine Speerspitze, ein recht gut erhaltenes
Grab und verschiedene Bronzefunde sichergestellt.
-2- Mit der weiteren Belehnung entwickelte sich das Dorf
allmählich weiter von Osten nach Westen,blieb dabei aber immer ein Rechteck.An
der westlichen Schmalseite befand sich das Rittergut.
Vom 15.-17. Jahrhundert bestand Kreblitz aus dem Rittergut
sowie Flächen der Kirche und dem Rat der Stadt Luckau.
Um 1700 fanden dann weitere Teilungen und Belehnungen statt.
Zu dieser Zeit ist das Rittergut in der Hand der Familie von Stuttersheim. Aber
auch erste Bauernwirtschaften sind nachzuweisen. Kreblitz ist um diese Zeit geteilt.
Von den 13 Feuerstätten sind 7 auf sächsischem und 6 auf brandenburgischem
Anteil von Kreblitz« Die Zeit der Feudalherrschaft in Kreblitz ist deutlich an
alten Urkunden zu beweisen, die sich im Besitz der Familie Hantel befinden. Es
ist daraus zu sehen, dass um 1700 die allseitige Herrschaft durch den
Feudalherren ausgeübt wird. Interessant sind deshalb einige Auszüge aus der
alten Niederschrift ,die folgend lautet: Der Müllermeister Christi an Schmidt
erhält auf seine Bitte um einen Ort zum Wohnen am 17.4.1705 ein Stück Grund und
Boden zum Bau von einer Wohnung in der Gemeinde Kreblitz neben der Kirche, als
Lehen vom Grafen Stuttersheim, weil er eine Bockwindmühle auf gräflichem Grund
und Boden hat. Der Erlass hierfür wurde vom Grafen Stuttersheim handschriftlich
verfasst und gesiegelt. Damit hatte der Müllermeister Schmidt das verbriefte
Recht auf Acker der Herren seine Windmühle zu betreiben und auf eigene Kosten
seine Wohnstelle aufzubauen. Aber er blieb in voller Abhängigkeit gegenüber dem
Rittergut. Bereits in dem Erlass verlangte der Herr v. Stuttersheim, daß sich
der Müllermeister als treuer Untertan zu erweisen hat. Als jährliche Pacht war
für das Grundstück 1 Taler und ein Scheffel Korn an die Herrschaft zu liefern.
Weitere Festlegungen waren, daß 2 Kühe, 2 Schweine, Gänse und Hühner gehalten
werden durften.
-3- Rund 125 Jahre später ist der Weg dieser Familie durch
urkundliche Niederschriften weiter zu verfolgen. Inzwischen hatte in Kreblitz
die Herrschaft gewechselt .Das Müllersche Büdnergut, so wurde die Mühle um 1831
bezeichnet, gehörte zu dieser Zeit zum Starkenschen Rittergutsanteil .Die
Bockwindmühle war unverändert. Noch immer bestand die Bindung an das Rittergut.
In unverändertem Umfang waren die wiederkehrenden Abgaben zu erbringen. Zu dieser
Zeit bestand noch ein zweiter Anteil am Rittergut, der sich Gertscher Anteil
nennt. Inzwischen hatte der Müllermeister Gottlob Schmidt das Anwesen um 2,5
Scheffel Acker aus dem Rietzeschen Anteil und um eine Wiese auf Barbhs Breite
für 400.-Thaler erweitert .Das wurde unter dem 8.10. 1807 beurkundet. Auch
diese Flächen waren trotz Bezahlung in der Lehnspflicht geblieben. Entsprechend
einer Niederschrift waren dafür, an Frau Hauptmann Auguste Glür geb. von. von Weißenfels,
jährlich ein Scheffel Korn Luchauer Maß zu liefern. Für Hütungsrechte war bei
der erfolgten Separation eine Entschädigung durch Land erfolgt, 1830-32 muss es
mit der Kreblitzer Herrschaft schlecht gestanden haben. Ein Konkurs stand
bevor. Um mit seinem Haus und seiner Sockwindmühle da nicht mit hineingezogen
zu werden,hat der damalige Müllermeister Johann,Gottlob,Christof Schmidt 1831
durch das Patrional Gericht,das für Kreblitz zuständig war, seine
Besitzesrechte klären lassen. Die letzte Urkunde über Familie Schmidt,in ihrer
Abhängigkeit zum Feudalherren datiert aus dem Jahr 1032.Hier wird du durch das
Oberlandgericht in Frankfurt/Oder der Besitz grundbuchmäßig unter Einbeziehung
des Lehnsverhältnisses,sowie sämtlicher Pacht und Abgabeverpflichtungen
bestätigt .Der Johann Schmidt war wohl immer Besitzer von Haus und Mühle
gewesen ob er immer noch unfrei in seinen Entscheidungen und in Abhängigkeit
vom Rittergut, Als typische Familiengeschichte für Kreblitz,sollte darüber so
ausführlich berichtet werden. Zumal diese Familie auch am weitesten in der
Gemeinde nachzuweisen ist. Sie gehört zu den ältesten hier ansässigen Familien.
Der letzte Windmüllermeister Reinhold Schmidt hat bis 1985 wohlangesehen in der
Gemeinde gelebt .Seine Tochter mit ihrer Familie bewohnt noch heute das vom
Grafen Stuttersheim zugewiesene Grundstück .Das nach dem Erlass vom 17.4.1705
erbaute Wohnhaus hatte die Jahrhunderte überdauert und wurde erst 1977-78
abgerissen.
-4- Die Zeit der Feudalherrschaft ist in Kreblitz im 18. wie
auch im 19. Jahrhundert durch viele Streitigkeiten zwischen der Herrschaft und
den Bauern gekennzeichnet. Erstmalig wird um diese Zeit auch von einem
Bauerngut,das einer Familie Horn gehörte ,berichtet .Es ist das Anwesen,das
noch heute Dorfstr. 22 fast unverändert vorhanden ist. Nun hatten die
Kreblitzer gleich zwei Herrschaften, mit denen sie sich heftig vor Gericht
stritten.Dabei ging es besonders um die geforderten Frohndieste. Es wird z.B.
über laufende Prozesse in den Jahren 1797-1803 berichtet, in denen es um die
Hütung ging, da die Wiesen aufgeteilt waren. Bis dahin waren die Hütung
Gemeinschaftseigentum und eine wichtige Lebensgrundlage für alle Einwohner.
Anfang des 19.Jahrhunderts gingen beide Anteile des
Kreblitzer Rittergutes in Konkurs und wurden wieder vereinigt .Sie wurden 1338
vom Fürsten Solms-Baruth übernommen. An ihn gehen nun mehr alle Rechte über und
die Kreblitzer werden seine Untertanen. Durch Erlass worden 1840 die Rechte und
die Abhängigkeit eingeschränkt. Trotzdem bleiben seine Willkür und seine
Herrschsucht unangetastet .Das zeigt sich erneut in alten Prozeßunterlagen,die
über einen jahrelangen Streit zwischen dem Müllermeister Schmidt und dem
Fürsten v.Solms berichten Dieser kämpft noch um das Jahr 19oo um seine
Forderungen,die er aus dem Lehnsvertrag von 1705 zu erbringen hat.
Im 19.Jahrhundert verändert sich dann einiges in Kreblitz.
Bedeutsam ist die am 24.11.1840 erfolgte Ablösung von Diensten und
Reparationen. wenn sie auch nicht in vollem Umfang durchgesetzt wird. Es
folgten nun mehrmalige so genannte Gemeinheitsteilungen, die im Einzelnen bis
etwa 1870 die Gemeinde entwickelten. So zeigt z.B. die Flurkarte von 1859 das
Rittergut mit seinen Arbeiterkaten, die heute noch vorhanden sind (HAUS Nr.19,
2o, 23, und 24)um nur einige zu nennen, als beherrschenden Betrieb mit seinen
umfangreichen Ländereien rund um die Gemeinde. Nur sehr geringe Flächen werden
von den Bauern bewirtschaftet .Ausgebaut ist überwiegend die südliche Seite
.Großbauernhöfe sind bei Lehmann, Kettner, Standfest eingezeichnet und stimmen
noch mit den heutigen Gehöften überein.Kleinere Hofstellen sind bei Hinze,
Frick, Lott und Sauerbrei vorzeichnet. Auf der Nordseite war 1759 das zweite
gut der Fam.Hörn/Windmüller Schmidt, die Vogtsche Büdnerei (Globig) und die
Kirche eingezeichnet.
-5- Interessant ist auch ein Prozess über die
Gemeinheitsteilungen vom 13.8.1850.Dabei geht es um die Aufteilung vorn
Heidekraut.Damit wurde die heutige Alte Heide gemeint .Diese Fläche wurde vom
Rittergut an die Bauern verkauft. In diesem Rezess erscheinen erstmalig die
Namen Gottfried Kettner. Gottfried Baatz,Gottlib und Gotthelf Kleemann, sowie
der Schmiedemeister Heinrich Niepraschk.In diesem Rezeß,der bedeutendste in der
Entwicklung der Gemeinde anzusehen ist, geht es nicht nur um die Flachen im
Heidekraut .Es werden dabei weitere Festlegungen getroffen,die die Entwicklung
bis hin zur Bodenreform bestimmen. Über der Rezess und die Gemeinheitsteilungen
wurden schon umfangreiche Catastarnachweise, Grundbucheintragungen,angefertigt
.1860 ging es erneut um die Begradigung der berste »Hier wurde ein
Flächenaustausch zwischen Christian Kettner und Gotthelf Kleemann erforderlich
.Die Begradigung der Berste erfolgte aber erst viele Jahre später. Mitte der
30er Jahre wurde sie vom Reichsarbeitsdienst durchgeführt. In diesem Rezess von
1860 wurde auch festgelegt, daß die Lehmkiete und die Sandkiete als
gemeinschaftliches Eigentum der Gemeinde in das Grundbuch eingetragen werden.
Dazu erfolgte ein Zusatz, der die Entnahme von Lehm, ein damals wichtiger
Baustoff, von der Zustimmung der sechs großen Besitzer abhängig machte. Aus den
bisherigen Berichten ist zu entnehmen, daß sich das Dorf im Wesentlichen von
ost nach west, also vom Rittergut bis etwa zur großen Eiche am heutigen
Kreisverkehr erstreckte. Anzunehmen ist, dass in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts
weiter östlich nur noch die Gehöfte Niepraschk und Wesenigk waren. Erst nach
der Jahrhundertwende wurden die übrigen Gehöfte erbaut. Das Grundstück von
M.Richter war ursprünglich eine Sägemühle, die zur Wirtschaft Götze, jetzt
Lehmann gehörte. Bei der Versteigerung dieser Liegenschaft wurde Die Sagemühle
mit dem Gehöft von August Richter erworben und zu einem Wohnhaus mit Stall und
Scheune um-und ausgebaut. Auch die Wirtschaft von Helmut Kläge wurde erst um
diese Zeit erbaut. So ist aus einer alten Originalurkunde vom Kammergericht
Berlin zu ersehen, daß vom damaligen Gutsbesitzer Zörner an den Maurer Johannes
Kläge, das Land für das jetzige Grundstück verkauft wurde. Der Kaufvertrag
wurde dort verhandelt und am 8.4.191 abgeschlossen. Als Wert wurden 702.RM
ermittelt, die binnen zwei Wochen an den Gutsbesitzer zu bezahlen waren.
-6- Schon damals wurde die Vereinbarung getroffen,daß sich
der Käufer mit dem zeitweilig auftretenden Hochwasser am Lübbener Weg ,sog.
Wasserlauf, einverstanden erklärt und er keine Regressansprüche stellen kann,
was auch für seine Erben gilt. Aus den vorhandenen Unterlagen ist die
schrittweise Weiterentwicklung dieses Hofes gut zu erkennen.
So wird 1913 ein Antrag zum Bau von einem Backofen gestellt.
Es wurde 1914 errichtet.
Um 1910 worden das Haus und die Nebengebäude erbaut.Die
Ackerfläche wurde schrittweise durch Zukauf erweitert und kam erst durch die
Bodenreform zur endgültigen Größe. Besonderen Wert im Hinblick auf die
Verhältnisse,die hier im Ort ,aber auch in der gesamten Niederlausitz vorhanden
waren,hat ein Überlassungsvertrag zwischen Vater und Sohn Johannes Kläge vom
9.2.1938.Mit der Übergabe des Hofes an den Sohn werden die gegenseitigen Rechte
und Pflichten bis in die letzten Einzelheiten geregelt. Es ist aus heutiger
Sicht fast unvostellbar,daß die gesamte Familie aus der Wirtschaft zu versorgen
war,auch wenn sie nur klein war.Die Auszügler hatten außer dem vereinbarten
Altenteil keine weiteren Einkünfte und keine Rente.So wurde zum verbrieften
Recht,daß der Auszügler eine Kuh halten durfte,für die das Futter vom Hof
bereit zu stellen war.Als Wohnung wurde ein Zimmer festgelegt,sowie die Nutzung
von allen zum Hof gehörenden Räumen. Auch Lebensmittel waren an die Auszügler
zu liefern .Dazu gehörten 10.-Ztr.
Roggen,1.-Ztr.Weizen,20.-Ztr.Kartoffeln,Grütze,Salz,Eier, Milch,Butter,Stroh
und Feuerung . Aber auch eine Gans und ein Schwein waren bereit zustellen.Im
Krankheitsfall musste die ärztliche Versorgung und die Pflege übernommen
werden.Ein vierteljährliches Kleidungsgeld war in bar zu zahlen. Wenn man das
aus heutiger Sicht ließt versteht man auch viel leichter warum auf vielen Höfen
Spannungen zwischen den Generationen vorhanden waren. Die Verhältnisse und das
geltende Recht waren schwierig und führten dazu.
Die Kirche mit ihrem Standort auf der nördlichen Dorfseite
ist kulturhistorisch wertvoll.Als Baujahr wird 1441 angesehen.Es ist ein Bau
aus Sandstein und aus ortsstein oder Raseneisenstein.Dieser Stein bildet sich
aus der Wurzelabsonderung des Heidekrautes und dem Eisen aus dem
Grundwasser.Diese Steine wurde besonders an den Ecken und Kannten verwendet.Der
Turm wurde nachträglich hinzugefügt, Er wird aber auch dem 15 .Jahrhundert
zugerechnet. Die Ausstattung der Kirche besteht aus einem barocken Kanzelaltar
mit korinthischen Säulen.Im Taufbecken eingravierte Buchstaben aus dem Jahr
1713 sowie Inschriften an den Zinnläuchtern weisen auf den Patronatsherren
Friedrich,Wilhelm v.Stuttersheim hin.
-7- Die Schule muss schon länger in Kreblitz bestanden haben
.Nachweisbar ist aber erst die Bildung eines Schulvorstandes,der am 12.9.1817
gerundet wurde.Dabei waren der Lehrer Heinrich und der Rittmeister von
Gordon,als Gerichtsherr des preußischen Anteils von Kreblitz anwesend. Bei
dieser Gründung wird unter anderem festgelegt,daß dem Lehrer besseres Holz
geliefert werden soll.Von den Schülern sollte monatliches Schulgeld erhoben
werden.Die Höhe wurde mit 3 Groschen und 3 Pfennigen festgelegt.Der erste
Betrag war vom Lehrer an die Kreiskasse abzuführen.Die Pfennige waren für den
Lehrer.Für die Schule wurden vier Katechismen bereitgestellt. Die
Schiefertafeln und die A B C-Bücher sollten die Eltern kaufen.Der Unterricht
fand von 7-9 Uhr statt, um den Kindern ,aber auch dem Lehrer,noch ausreichend Zeit
für die landwirtschaftlichen Arbeiten zu belassen.Nur die Kleinsten wurden von
12-14 Uhr Unterrichtet.
Ab 1824 wurde dann schon mehr Wert auf die
Religion,Kopfrechnen und Sprachlesen gelegt. Zu dieser Zeit bekommt die Schule
auch einen neuen Ofen,wofür die Herrschaft das Holz liefert.Aber im Sommer
fehlen dann immer zu viele Schüler,was zu fehlenden Einnahmen des Lehrers
führte.
Um 1840 ist zu hören,daß der Lehrer Karl Ludwig Löwe zu
Gießmannsdorf schon seminaristisch gebildet war.Er war von der Kirche
angestellt und versorgte neben Gießmannsdorf noch Pelkwitz/Wierigsdorf und
Kreblitz.
Am 13.3.1850 kommt bei der Landaufteilung erstmalig die
Vorbereitung für den Bau einer neuen Schule zur Sprache .Die
Interessenvertreter für diese Maßnahme sind der Graf v.Solms Baruth und von
Seiten der Kirche der Prediger Magier.Im neuen Flächennachweis werden die Acker
und Wiesen am Weg nach Rüdingsdorf und das Schulgrundstück im Dorf
ausgewiesen.Die Schule,wie sie heute noch steht, wurde zwischen 1860 und 1870
erbaut. Zur vollen Abrundung des Berichtes über die Schule sollen nun auch die
Lehrer, die hier z.T. über viele Jahre tätig waren,genannt werden.
1815 auch der sächs. Anteil von Kreblitz wird preußisch.
1817 Gründung des Schulvorstandes bestehend aus dem Gießmannsdorfer
Pfarrer,den Bauern Kettner und Gustav Baatz.
1865 Bau der heutigen Schule.
1874 Beginnt Lehrer Klopsteg seine 47 jährige Tätigkeit.
1922 Lehrer Freder
1933 Lehrer Ramm
1937 Lehrer Scharfenberq
1940 Lehrer Nowak,im Krieg dann laufend wechselnde Vertretungen.